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AGB

Unser Verhältnis zu unseren Kunden basiert auf Vertrauen, und unser vorrangiges Ziel ist es, sämtliche Aufträge gewissenhaft und professionell abzuwickeln. Selbst in Fällen, in denen wir für mehrere Vertragsparteien tätig sind, streben wir stets nach Lösungen, die für alle Beteiligten optimal sind. Das Anfordern unserer Angebote, sei es schriftlich oder mündlich, sowie die Verwendung unserer Angebote oder die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen führen zum Abschluss eines Maklervertrags, für den die nachstehenden Bedingungen und Honorarsätze gelten:

Der Inhalt unserer Angebote basiert auf Informationen, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits. Unsere Angebote sind unverbindlich und können sich ändern. Wir behalten uns das Recht vor, Zwischenabschlüsse, Zwischenverkäufe oder Zwischenvermietungen vorzunehmen, und Irrtümer bleiben vorbehalten. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger oder Auftraggeber bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Wenn unsere Angebote oder Informationen unbefugt an Dritte weitergegeben werden und diese den Hauptvertrag ohne unsere Beteiligung abschließen, ist der Auftraggeber uns gegenüber schadenersatzpflichtig.

Unser Anspruch auf Provision entsteht, sobald aufgrund unserer Vermittlung oder unseres Nachweises ein Vertrag in Bezug auf das von uns benannte Objekt abgeschlossen wird. Eine Mitursächlichkeit genügt. Wenn der Vertrag zu anderen als den von uns angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn er sich auf ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners bezieht, behalten wir unseren Provisionsanspruch, sofern das abgeschlossene Geschäft wirtschaftlich mit dem beabsichtigten Geschäft vergleichbar ist. Unsere Provision ist verdient und fällig mit dem Abschluss des Vertrags über die von uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit. Die Zahlung der Provision erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. an.

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten aktualisierte Regelungen für den Erwerb und Verkauf von privaten Wohnhäusern, Wohnungen und Grundstücken. Die nachfolgenden Werte basieren auf den gängigen Maklerprovisionsregelungen in den verschiedenen Bundesländern:

 

  • Baden-Württemberg: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Bayern: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Berlin: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Brandenburg: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Bremen: 5,95% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Hamburg: 6,25% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Hessen: 5,95% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Mecklenburg-Vorpommern: 5,95% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Niedersachsen: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, mit Ausnahmen von 4,76% bis 5,95%.*

  • Nordrhein-Westfalen: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Rheinland-Pfalz: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Saarland: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Sachsen-Anhalt: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Sachsen: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Schleswig-Holstein: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

  • Thüringen: 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.


*In Niedersachsen sind zwei verschiedene Provisionsmodelle in Abhängigkeit von der Region gültig, die unterschiedliche Provisionsraten und -verteilungen festlegen

 

Die Maklerprovisionen für den An- und Verkauf von Gewerbeimmobilien, Zinshäusern, Kapitalanlagen und Mehrfamilienhäusern werden vom Käufer getragen:

Bei einem Kaufpreis bis zu 6,5 Mio. EUR beträgt die Provision 5,88 % (brutto).
Bei einem Kaufpreis ab 6,5 Mio. EUR beträgt die Provision 4,88 % (brutto).
An- und Verkauf von Grundbesitz (einschließlich Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen usw.):

Bei einem Kaufpreis bis zu 6,5 Mio. EUR beträgt die Provision 5,88 % (brutto).
Bei einem Kaufpreis ab 6,5 Mio. EUR beträgt die Provision 4,88 % (brutto).
An- und Verkauf von Erbbaurechten, basierend auf dem Grundstückswert und dem Wert der eventuell vorhandenen Anbauten:

Bei einem Kaufpreis bis zu 6,5 Mio. EUR beträgt die Provision 5,88 % (brutto).
Bei einem Kaufpreis ab 6,5 Mio. EUR beträgt die Provision 4,88 % (brutto).
Für Options-, An- und Vorkaufsrechte beträgt die Provision 1 % (brutto) und wird vom Verkehrswert des betreffenden Objekts berechnet.


Wenn aufgrund unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen werden, beziehen sich unsere Leistungen auf diesen Aspekt. Wir haben das Recht, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, und der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Darüber hinaus haben wir Anspruch auf eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags und aller diesbezüglichen Nebenabreden.

Wenn ein uns erteilter Auftrag hinfällig wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Falls der Auftraggeber vertragswidrig handelt und wir daher unsere Tätigkeit nicht erfolgreich ausführen können, verpflichtet sich der Auftraggeber, unsere nachweisbaren Aufwendungen zu erstatten.

Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Unwirksame Bestimmungen werden sinngemäß durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hamburg.

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